Mehr zu den Ausbauplänen

Der zur Zeit (Stand 2013) gültige Bebauungsplan sieht vor, die Freizeitgärten, artenreiches Grünland, das sich auf den Brachflächen entwickelt hat, und das denkmalgeschützte Schleusentor zugunsten eines Gewerbegebietes verschwinden zu lassen.

Die Grünflächen – in der Abbildung als helles Grün zu erkennen – und die Freizeitgärten mit ihren Bäumen, Büschen Blumen und Gartenteichen bieten vielen Insekten einen Lebensraum. Diese wiederum sind die Nahrung für Vögel, Frösche, Kröten und Fledermäuse. Auch wenn der gültige Bebauungsplan die wertvollsten Biotope ausspart, würden diese Restfläche gegenüber der aktuellen Situation deutlich an ökologischem Wert verlieren.

Die schwarz umrandete Fläche ist im Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet vorgesehen

Die Pläne des Landes für die künftige Nutzung geht über den gültigen Bebauungsplan weit hinaus. Nicht nur Weiher mit Röhricht und Trockenrasen sind auf den Plänen verschwunden sondern darüber hinaus das Schlickwatt zwischen den Molen aufgespült. Das sind alles nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Lebensräume. Das Fledermausquartier in einem alter Bunker ist ebenfalls gesetzlich geschützt, tauchen aber auf den Zeichnungen nicht mehr auf. Der endgültige Ausbau, wie ihn sich das Land vorstellt, lässt von dem Natur- und Freizeitparadies nichts mehr übrig.

Auch der Denkmalschutz ist betroffen: Die Molen der Zweiten Einfahrt stehen unter Denkmalschutz. Die Mole, auf der Wilhelmshaven gegründet wurde, soll nach den Plänen des Landes in Beton verschwinden, der denkmalgeschützte Signalturm ist auf den Zeichnungen nicht mehr zu sehen.

Die rot umrandete Fläche geht über den gültigen Bebauungsplan der Schleuseninsel hinaus