Zonierung im Nationalpark

Es gibt im niedersächsischen Nationalpark drei Zonen:

  • Ruhezone

    68% der Fläche ist als Ruhezone am strengsten geschützt, Betreten ganzjährig nur auf den zugelassenen Wegen erlaubt.

  • Zwischenzone

    Hier ist das Betreten auch außerhalb der Wege zulässig, allerdings mit einer Ausnahme: Brutgebiete in der Zwischenzone dürfen während der Brutzeit (1.4.-31.7.) nur auf zugelassenen Wegen betreten werden. 31% des Nationalparks gehören zur Zwischenzone.

  • Erholungszone

    Erholungszone dient vor allen Dingen dem Tourismus. Allerdings sind wir auch an diesen Strandbereichen zu Gast bei der Natur. Störungen z. B. durch motorisierte Fahrzeuge sind nicht zulässig.