Mehr zur Zonierung im Nationalpark
Es gibt im niedersächsischen Nationalpark drei Zonen:
- Ruhezone
68% der Fläche ist als Ruhezone am strengsten geschützt, Betreten ganzjährig nur auf den zugelassenen Wegen erlaubt. - Zwischenzone
Hier ist das Betreten auch außerhalb der Wege zulässig, allerdings mit einer Ausnahme: Brutgebiete in der Zwischenzone dürfen während der Brutzeit (1.4.-31.7.) nur auf zugelassenen Wegen betreten werden. 31% des Nationalparks gehören zur Zwischenzone. - Erholungszone
Erholungszone dient vor allen Dingen dem Tourismus. Allerdings sind wir auch an diesen Strandbereichen zu Gast bei der Natur. Störungen z. B. durch motorisierte Fahrzeuge sind nicht zulässig.